Verkehrsrecht
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Fritz
Verkehrsrecht – oft eine brisante Angelegenheit
Um Ihre Ansprüche bei einem Verkehrsunfall durchzusetzen, haben Sie das Recht einen Verkehrsanwalt zu beauftragen.
Bei unverschuldetem Unfall zahlt immer die Gegenseite.
Verzichten Sie nicht auf kompetente Hilfe bei der Abwicklung.
• Sie dürfen selber entscheiden, ob Sie Ihr Auto reparieren wollen oder nicht.
• Sie dürfen selber entscheiden, welche Werkstatt Sie beauftragen wollen.
• Sie dürfen selber entscheiden, einen Mietwagen zu nutzen oder Nutzungsentschädigung geltend zu machen
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.
Wir prüfen Ihre Möglichkeiten
Fordern Sie Ihr gutes Recht ein
Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten.
So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen.
Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.
- Schadensersatzforderung
- Forderungen aus Versicherungsverträgen
- Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsverstöße
- Abstandsdelikte
- Rotlichtverstöße
- Fahrzeugmängel
- Fahrzeug-Betriebserlaubnis
- Alkoholfahrt
- Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
- Unfallflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- Eingriff in den Straßenverkehr
- Körperverletzung
- Trunkenheit
- Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)