Erbrecht Rottweil

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Werle

Erbrecht – wenn ein Mensch geht, sind die Hinterbliebenen oft ratlos

Worauf muss ich achten, wenn es kein Testament gibt?
Erst erben alle Kinder zu gleichen Teilen.
Falls die verstorbene Person keine Kinder hat, erben die Eltern, wenn diese noch leben. Wenn nicht: Geschwister zu gleichen Teilen, danach Onkel und Tanten.
Ist die verstorbene Person verheiratet, erbt der Ehepartner mit den Kindern.
Das Nachlassgericht kann Dir hierzu Fragen beantworten, wenn Du der gesetzliche Erbe bist.
Falls kein Testament vorhanden ist, bestimmt in der Regel das Gesetz die Erbfolge.
Wie kann ich herausfinden, ob ein Testament sinnvoll ist?
Was ist ein Erbschein?
Was steht dem Ehepartner zu?
Was den Kindern?
Wer erbt wie viel?

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich. Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten.

Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist – insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügung geht. Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner – Kinder – Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen – gerichtlich und außergerichtlich